AGB
Bevor Sie Ihre Reise buchen, sollten Sie sich etwas Zeit für diese Seite nehmen!
Die folgenden Reise- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Angebote von Velo Team Radreisen Mallorca
1. Abschluss des Reisevertrages, Anmeldung, Reisebestätigung, Datenverarbeitung
1.1 Sie können Ihre Reise schriftlich, telefonisch oder Email buchen. Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage unserer Ausschreibung an.
1.2 Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch uns in Holzgerlingen zustande. Über die Annahme, für die es keiner besonderen Form bedarf, informieren wir Sie durch Übersendung der Reisebestätigung/Rechnung.
1.3 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder bei ausdrücklicher und gesonderter Erklärung wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.
1.4 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung vom Inhalt der Anmeldung ab, weil wir z. B. Ihren Buchungswunsch nicht mehr erfüllen konnten, sind wir an dieses Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären, was auch durch Anzahlung oder Zahlung erfolgen kann.
1.5 Liegen Ihnen unsere Reisebedingungen bei Anmeldung nicht vor, übersenden wir sie Ihnen mit der Reisebestätigung. Widersprechen Sie diesen nicht innerhalb von 10 Tagen nach Zugang, so ist der Reisevertrag zu diesen Bedingungen zustande gekommen.
1.6 Von den uns zur Verfügung gestellten persönlichen Daten wird nur Ihre Adresse EDV-mäßig gespeichert. Alle personenbezogenen Daten werden entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz gegen Missbrauch geschützt.
2. Bezahlung
2.1 Mit dem Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung hat jeder Reiseteilnehmer unverzüglich mindestens innerhalb einer Woche eine Anzahlung von Euro 200.– zu leisten. Die Restzahlung des Reisepreises inklusive aller Velo-Team- und Versicherungsleistungen (mit Ausnahme der Leihradkosten) muss ohne nochmalige Aufforderung bis 6 Wochen vor Reiseantritt erfolgt sein. Die Leihradkosten werden vom Reiseteilnehmer vor Ort beglichen (bei einem vorzeitigen Rücktritt vor Entrichtung der Leihradkosten gilt dennoch die Rücktrittkostenstaffelung siehe Punkt 6. Diese Kosten werden mit allen übrigen Stornogebühren in der Stornorechnung in Rechnung gestellt). Sollte die Restzahlung nicht rechtzeitig beim Velo-Team eingegangen sein, so hat das Velo-Team das Recht die Buchung zu den entsprechenden Rücktrittsgebühren zu stornieren. Die vollständige Zahlung des Reisepreises ist Vorraussetzung für die Aushändigung der Reiseunterlagen
2.2 Restzahlung: Um zu gewährleisten, dass Sie frühzeitig (ca. 1 Woche) vor Reiseantritt über vollständige und endgültige Reiseunterlagen, so z. B. über den Hotelgutschein und das Flugticket verfügen, bitten wir Sie, die Restzahlung (unter Beachtung der einwöchigen Überweisungsdauer) so rechtzeitig zu überweisen, dass das Velo-Team Radreisen spätestens 30 Tage vor Reiseantritt über den vollen Reisepreis verfügt.
2.3 Können wir Ihre Reiseanmeldung nicht bestätigen oder ist unser Alternativangebot von Ihnen nicht angenommen worden, werden wir den von Ihnen eventuell bereits geleisteten Anzahlungsbetrag unverzüglich zurückerstatten
2.4 Wenn der Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt uns dies zur Berechnung von Schadenersatz in der Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren.
3. Leistungen
3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in unserer jeweiligen Ausschreibung sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
3.2 Wenn Sie einzelne von Ihnen bezahlte Leistungen nicht in Anspruch nehmen (z. B. weil Sie Ihren Urlaub vorzeitig abbrechen), ist in bestimmten Fällen eine teilweise Rückerstattung möglich. Sie kann jedoch nur erfolgen, wenn der Leistungsträger auf seinen Anspruch verzichtet und uns eine Gutschrift über den Wert der nicht beanspruchten Leistung zuleitet.
3.3 Auf Flugzeiten haben wir keinen Einfluss, da diese von den einzelnen Fluggesellschaften festgelegt werden. Haben Sie Verständnis dafür, dass Abflüge auch am späten Nachmittag oder Abend bzw. am frühen Morgen erfolgen können. Zur Abfertigung der Flüge müssen Sie 2 Stunden vor Abflug am Schalter der jeweiligen Fluggesellschaft/Abfertigungsorgan sein.
3.4 Die Mitnahme von Über- bzw. Sondergepäck ist nach Absprache zwischen Ihnen und der Fluggesellschaft grundsätzlich möglich. Wir weisen jedoch darauf hin, dass die Beförderung von Sondergepäck zwar von uns bei der Fluggesellschaft angemeldet wird (und Sie keine Reisebestätigung erhalten, wenn keine Bestätigung der Beförderung vorliegt) diese jedoch kein Vertragsbestandteil ist. Verantwortlich hierfür ist ausschließlich das jeweilige Flug/Beförderungsunternehmen !
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1 Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungs-Ansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
4.2 Von Leistungsänderungen werden wir Sie, soweit möglich, unverzüglich in Kenntnis setzen und Ihnen ggfs. kostenlose Umbuchung oder kostenlosen Rücktritt anbieten, sofern die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind.
4.3 Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen (Änderungen der Treibstoffkosten, Steuern, Gebühren, Abgaben, Tarife und Ähnliches) in dem Umfang möglich, wie die sachlichen Gründe das Ausmaß der Preisänderung rechtfertigen, wenn zwischen dem Zugang der Reisebestätigung/Rechnung bei Ihnen und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als vier Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, werden Sie unverzüglich, spätestens jedoch drei Wochen vor Reiseantritt, davon in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen danach sind nicht zulässig. Bei einer Preiserhöhung von über 10 % des Reisepreises sind Sie innerhalb von 10 Tagen zum gebührenfreien Rücktritt von der Reise berechtigt.
4.4 Informieren Sie sich bitte spätestens 24 Stunden, aber nicht früher als 48 Stunden vor Rückflug bei unserer Reiseleitung über die genauen Flugzeiten. In der Regel können Sie diese Zeiten dem Informations-Material im Hotel entnehmen. Wenn Sie dies nicht tun und Ihren Flug verpassen, gehen daraus ggfs. entstehende Mehrkosten zu Ihren Lasten.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson, Reiserücktritts-Versicherung
5.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Ihre Stornierung muss in jedem Falle schriftlich per Post oder per Fax vorgenommen werden. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Velo-Team Radreisen in Holzgerlingen.
5.2 Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, berechnen wir € 50,– Bearbeitungsgebühr. Zusätzlich zu unseren Gebühren verlangen die Leistungsträger ebenfalls angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen.
5.3 Die Höhe richtet sich nach dem Reisepreis. In der Regel stellen sich die erstattungsfähigen Kostenpauschalen, die uns im Falle Ihres Rücktritts je angemeldeten Teilnehmer berechnet werden, wie folgt: bis 30 Tage vor Reisebeginn 25 % ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 30 % ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 40 % ab 14 bis 7. Tag vor Reisebeginn 65 % ab 06-3. Tag 70 % 2-1 Tag vor Reisebeginn 80% am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 90% des Reisepreises, jeweils auf volle Euro aufgerundet. Bei Fernreisen ist eine Abweichung von diesen Rücktrittsgebühren möglich, da die Leistungsträger ggfs. höhere Stornierungsgebühren fordern. Wir sind berechtigt, die Rücktrittsgebühren in voller Höhe zu berechnen.
5.4 Werden nach Buchung der Reise Änderungen gewünscht bzw. vorgenommen, so berechnen wir bis 30 Tage vor Reiseantritt eine Änderungsgebühr von € 50,– je Reiseteilnehmer. Spätere Änderungen sind nur nach vorherigem Rücktritt von der gebuchten Reise möglich.
5.5 Tritt eine Ersatzperson an die Stelle eines gemeldeten Teilnehmers, so sind wir berechtigt, für die Kosten der gewünschten Umbuchung eine Pauschale von € 50,– je Person zu berechnen. Bricht der Reiseteilnehmer die Reise ab (z. B. wegen Krankheit und anderer nicht vom Velo-Team zu vertretenden Gründen), so besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf eine anteilige Rückerstattung. Sollten einzelne Leistungsträger ersparte Kosten tatsächlich dem Velo-Team zurückerstatten, so wird auch das Velo-Team eine Rückerstattung vornehmen. Sollte die gesamte Reise aus Gründen abgesagt werden, das Velo-Team nicht beeinflussen kann (Streik, Naturkatastrophen, Epedemien o. ä.), so werden die Reiseteilnehmer sofort informiert und erhalten bereits bezahlte Beträge sofort zurück. Weitere Ansprüche bestehen nicht Sie müssen Ihre Reise, sobald Sie erfahren, dass Sie nicht teilnehmen können, unverzüglich stornieren. Die Hoffnung auf Genesung bis zum Reisetermin ist kein Grund, die Stornierung hinauszuschieben. Wenn Sie verspätet stornieren, gefährden Sie die Rücktrittsgebühr und den evtl. von Ihnen abgeschlossenen Reiserücktritt-Versicherungsschutz.
6. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
6.1 Wird eine ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl, auf die in der Ausschreibung ausdrücklich hingewiesen wird, nicht erreicht, sind wir berechtigt, die Reise bis zu vier Wochen vor Reisebeginn abzusagen. Den eingezahlten Reisepreis erhalten Sie dann unverzüglich zurück.
7. Höhere Gewalt
7.1 Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen. Wir zahlen dann den von Ihnen gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück, können aber für bereits erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Ein weiterer Anspruch besteht nicht.
7.2 Ergeben sich die genannten Umstände nach Antritt der Reise, kann der Reisevertrag ebenfalls von beiden Seiten gekündigt werden. In diesem Fall werden wir die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen treffen, insbesondere werden Sie, falls der Vertrag die Rückbeförderung vorsah, zurückgeführt. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung werden von Ihnen und uns je zur Hälfte getragen. Im Übrigen fallen Mehrkosten Ihnen zur Last.
8. Gewährleistung
8.1 Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so können Sie innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Wir sind berechtigt, durch Erbringung einer gleichwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Wir können die Abhilfe jedoch verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
8.2 Bei evtl. auftretenden Leistungstörungen sind Sie verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.
8.3 Sollten Sie Beanstandungen haben, die im Zusammenhang mit den von uns zu erbringenden Reiseleistungen stehen, so wenden Sie sich bitte sofort an die von uns beauftragte Reisebegleitung. Sie wird sich umgehend um Abhilfe bemühen. Unsere Reisebegleitung ist nicht befugt, Beanstandungen zu bestätigen bzw. Ansprüche anzuerkennen.
8.4 Sollte Ihr Gepäck bei Flugreisen verloren gehen oder beschädigt werden, müssen Sie unbedingt an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft eine Schadensanzeige (P. I. R.) erstatten. Stellen Sie einen Schaden an Ihrem Gepäck erst nach Rückkehr nach zuhause fest, so ist eine Schadensmeldung an die entsprechende Fluggesellschaft unbedingt innerhalb von 7 Tagen nach Rückkehr zu stellen. Falls Sie eine Gepäckversicherung abgeschlossen haben, so ist diese unverzüglich nach Rückkehr von der Reise zu informieren.
9. Haftung, Verjährung
9.1 Wir haften als Reiseveranstalter für die gewissenhafte Reisevorbereitung und Abwicklung, die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger und die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung.
9.2 Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und Ihnen hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen wir insoweit Fremdleistungen, worauf wir in der Ausschreibung ausdrücklich hinweisen. Wir haften daher nicht für Beförderungsbedingungen dieser Unternehmen, worauf Sie ausdrücklich hingewiesen werden und die Ihnen auf Wunsch zugänglich gemacht werden.
9.3 Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Mieträder, Ausflüge etc.) und die in der Ausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden, haften wir auch bei Teilnahme der Reisebegleitung an diesen Sonderveranstaltungen nicht.
9.4 Kommt uns als Reiseveranstalter die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den Internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge nach USA und Kanada). Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers bei Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck.
9.5 Unsere Haftung aus dem Reisepreis ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisegastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wird. Die Beschränkung der Haftung gilt auch dann, wenn der Eintritt des Schadens durch Verschulden eines Leistungsträgers verursacht wurde oder wir als Leistungsträger in Anspruch genommen werden.
9.6 Die sportliche Betätigung im Ausland erfolgt auf eigene Gefahr. Für Schäden, die dort durch Unfälle beim Radsport entstehen, haften wir in keinem Falle, auch dann nicht, wenn Sie in einer Gruppe mit einem unserer Mitarbeiter gefahren sind. Für die Einhaltung der jeweiligen StVO. (auch der Helmpflicht), sind Sie selbst verantwortlich.
9.7 Wir empfehlen in diesem Zusammenhang dringend den Abschluss einer Reiseversicherung bzw. eines Komplettschutzes. Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche müssen Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende schriftlich geltend machen.
9.8 Alle Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund; verjähren sechs Monate nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Reise, es sei denn, Sie beruhen auf einem von uns zu vertretenen anfänglichen Unvermögen. Ansprüche auf Schadenersatz wegen Körperverletzung oder Tötung verjähren drei Jahre nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Reise.
10. Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen-und Gesundheitsbestimmungen
10.1 In unseren Ausschreibungen oder in jedem Fall rechtzeitig vor Reisebeginn übersenden wir Ihnen Informationen für alle bei Ihrer Reise notwendigen Formalitäten. Bitte beachten Sie diese sorgfältig, denn Sie sind für die Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verantwortlich. Die Informationen gelten nur für deutsche Staatsbürger. Für Ausländer oder Inhaber eines Fremdenpasses können andere Bestimmungen gelten. Bitte beachten Sie auch einschlägige Veröffentlichungen, da bekanntlich die in der Überschrift genannten Vorschriften laufend Änderungen unterliegen können.
10.2 Technische Einrichtungen entsprechen im Ausland nicht immer dem deutschen Standard. Bitte beachten Sie daher unbedingt evtl. Benutzungshinweise.
11. Allgemeine Bestimmungen
11.1 Alle Angaben in unseren Ausschreibungen werden vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher Genehmigungen veröffentlicht. Einzelheiten dieser Ausschreibungen entsprechen dem Stand bei Drucklegung.
11.2 Für Druck- oder Rechenfehler wird nicht gehaftet.
11.3 Die Unwirksamkeit eines Teils dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
11.4 Gerichtsstand ist Böblingen.
Velo Team Radreisen Mallorca
Inh.Rita Wabnitz
Mögistorstr.2/1
71088 Holzgerlingen
Tel.:07031-602526 Fax:07031-631806 @ mallorca@velo-team.de
USt.-Nr. DE247538139
Bürozeiten:
Montag - Donnerstag von 13:30Uhr - 16-30Uhr
Freitag von 8:30Uhr - 12:00Uhr
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Rita Wabnitz
